- Ein Einzelgespräch dauert ca. 60 Minuten,
- Eine Paarberatung oder Familienberatung ca. 90 Minuten.
- Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Themen und Anliegen einbringen, seien es Beziehungs-, Familien- oder Lebensthemen. Die Problemstellungen, die Klientinnen und Klienten besprechen möchten, sind vielfältig.
Sprechen Sie am besten direkt mit uns, dann können wir genauer schauen, wie wir Sie unterstützen können.
10 Was kostet die Beratung?
Für unsere Beratung erbitten wir einen individuellen Kostenbeitrag. Dieser wird in der ersten Stunde mit Ihrer/Ihrem Berater*in vereinbart und richtet sich flexibel nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Eine Befreiung vom Beitrag ist möglich und eine Beratung wird nicht an den Kosten scheitern.
Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage warten Ratsuchende in der Regel auf einen Beratungstermin. Deshalb unsere Bitte an Sie: Falls Sie den Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns spätestens 48 Stunden (zwei Arbeitstage) vor dem Termin an. Dann haben wir häufig noch genügend Vorlaufzeit, den Termin an wartende Ratsuchende zu vergeben.
Für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine erlauben wir uns, eine Ausfallentschädigung zu erheben. Hier gelten folgende Sätze:
Erstgespräch einzel: 15,- €; Erstgespräch Paar: 30,- €; Folgegespräche: der jeweils vereinbarte Kostenbeitrag.
Falls das Kind für die Dauer des Beratungsgespräches in einem separaten Zimmer alleine bleiben kann, besteht nur nach vorheriger Absprache mit der Beraterin/dem Berater die Möglichkeit, das Kind an die Beratungsstelle mitzubringen. Das Kind wird dabei nicht betreut.
Kinder zu Beratungsgesprächen mitzubringen ist nicht ideal.
Bei einem Baby oder sehr kleinen Kind sollte bedacht werden, dass das Beratungsgespräch für dieses Kind sehr belastend sein kann, wenn es sich im selben Raum aufhält. Es kommt also darauf an, was Sie besprechen möchten. Diese Frage können Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater klären.
Spezifische Erziehungsberatung findet i.d.R. an psychologischen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche statt. Diese sind häufig am Landratsamt oder an der Stadt angesiedelt.
Konflikte von Paaren aufgrund von z.B. unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen oder schwierigen Patchworksituationen sind häufig Bestandteil einer Paarberatung.
Die Beraterinnen und Berater kommen aus unterschiedlichen psychosozialen Grundberufen wie Psychologie, Medizin, Theologie, Sozialpädagogik. Sie verfügen über eine 4-jährige Ausbildung zum Dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG), haben einen Masterstudiengang in Ehe-, Familien- und Lebensberatung absolviert oder haben eine Ausbildung in Systemischer Paar- und Familien-Beratung oder -Therapie.
Darüber hinaus verfügen einige Kolleginnen und Kollegen über spezielle Zusatzqualifikationen wie z.B. Sexualtherapie, Traumaberatung, Mediation, Supervision, Gruppentherapie o.ä. Die Mitarbeitenden sind zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet.
Suchen Sie in solchen Fällen das offene Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater. Manchmal kann das Problem ausgeräumt werden, ein ander Mal ist es vielleicht besser zu einer Kollegin/einem Kollegen überwiesen zu werden. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, in eine andere Beratungsstelle zu wechseln.
Für die Berater:innen in den psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in der Erzdiözese Freiburg gilt die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (RO - Prävention)“, die im Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde. Seit November 2021 ist auch die „Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ anzuwenden.
Beide Texte sind auf folgender Website veröffentlicht: https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/erzbischoefliches-ordinariat/hauptabteilung-6-grundsatzfragen-und-strategie/praevention/. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner:innen bei Fragen zu sexualisierter Gewalt.
